Die Privathaftpflichtversicherung der Degenia klärt im Tarif T17 - basic, welche Fahrzeuge mitversichert sind: von Fahrrädern und Pedelecs über langsame Kraftfahrzeuge, motorbetriebene Rollstühle und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis hin zu Modellfahrzeugen, Booten und Kitesport-Geräten – inklusive der Pflichten zu berechtigtem Fahrer und Fahrerlaubnis.
Nicht versichert ist:
Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch folgender Fahrzeuge:
- a) Fahrräder (auch bei der privaten Teilnahme an Radrennen, z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking sowie Vorbereitungen hierzu (Training)) und alle anderen nicht selbst fahrenden nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge z.B. Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skate-, Kick- und Stickboards, Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater, Rollatoren.
- b) Kraftfahrzeuge (Kfz) mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. Kinderfahrzeuge).
- c) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren ohne Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit. Nicht versichert sind Kfz-Rennen sowie die Vorbereitungen (Training) dazu.
- d) Motorbetriebene Rollstühle, Golfwagen/-buggys, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) sowie Hub- und Gabelstapler, mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit und sofern für diese keine Versicherungspflicht besteht.
- e) nicht versicherungspflichtige Anhänger.
- f) Ferngelenkte Modellfahrzeuge (Land- und Wassermodellfahrzeuge) ohne Stück- und Geschwindigkeitsbeschränkung.
- g) Luftfahrzeuge (z.B. Flugmodelle, unbemannte Ballone, Spiel- und Sportlenkdrachen), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
- h) Wassersportfahrzeuge ohne Motor, z.B. Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Flöße (auch selbst gebaute), Kajaks, Kanus, Kanadier, Surfbretter, Windsurfbretter, Wakeboards.
- i) Kitesport-Geräte zu Wasser und an Land, wie z.B. Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Hierfür gilt:
Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse in § 3.1 (2) und in § 4.3 (1) AHB.
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Schäden, die durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie Anhängern entstehen, nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Für eine Reihe eher alltäglicher oder langsamer Fahrzeuge – etwa Fahrräder, Pedelecs, Kinderfahrzeuge, motorbetriebene Rollstühle, Modellfahrzeuge oder motorlose Boote – besteht jedoch Versicherungsschutz. Wichtig ist dabei, dass nur berechtigte Fahrer mit der erforderlichen Fahrerlaubnis das Fahrzeug nutzen dürfen.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit meinem Auto über die Privathaftpflicht versichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges ist nicht versichert.
Ist mein Fahrrad oder Pedelec mitversichert?
Ja. Versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden durch den Gebrauch von Fahrrädern (auch bei privater Teilnahme an Radrennen wie Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking sowie Training) und anderen nicht selbst fahrenden, nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen wie Pedelecs/Elektroräder, Dreiräder, Tretroller, Skateboards oder Rollatoren.
Gilt der Schutz auch für langsame Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen?
Ja. Versichert sind unter anderem Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie motorbetriebene Rollstühle, Golfwagen/-buggys, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte) sowie Hub- und Gabelstapler mit nicht mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, sofern für diese keine Versicherungspflicht besteht.
Wer darf das versicherte Fahrzeug nutzen?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden – also von jemandem, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzen darf. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist zudem die erforderliche Fahrerlaubnis nötig. Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass diese Voraussetzungen eingehalten werden.
Sind Modellfahrzeuge und Boote versichert?
Ja. Versichert sind ferngelenkte Modellfahrzeuge (Land- und Wassermodellfahrzeuge) ohne Stück- und Geschwindigkeitsbeschränkung, nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge sowie Wassersportfahrzeuge ohne Motor wie Schlauch-, Paddel- und Ruderboote, Kajaks, Kanus, Surf- und Windsurfbretter oder Wakeboards.