Die Degenia Hausratversicherung schützt mit ihrem Cyber-Baustein vor Identitätsmissbrauch im Internet: Wer durch Phishing, Pharming oder Schadprogramme einen finanziellen Schaden bei der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten erleidet, erhält den Vermögensschaden bis 5.000 EUR sowie Kartensperr-Kosten bis 150 EUR erstattet – selbst bei grob fahrlässiger Mitwirkung.
Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben Versicherungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet durch einen Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten.
Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Zugangs- und Identifikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person weder selbst berechtigt noch vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist und er diese Daten rechtswidrig nutzt und dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter anderem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, z. B. wenn:
- Phishing und Social Engineering: Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der versicherten Personen wie z. B. das Vorgeben einer falschen Identität, an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen;
- Pharming: Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kreditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z. B. PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auf eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person hier im Glauben auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen;
- Schadprogramme und sonstige missbräuchliche Handlungen: Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels sonstiger missbräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Internet ausführen.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.
Leistung im Versicherungsfall:
Erstattet wird im Versicherungsfall:
- der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maximal 5.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig erstattet wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen sind;
- die Kosten zur Sperrung/Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung der Zahlungskarten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar droht.
Was bedeutet das konkret?
Der Cyber-Baustein greift, wenn Kriminelle im Internet Ihre Konto- oder Zahlungsdaten missbrauchen und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht. Typische Wege dafür sind gefälschte E-Mails, nachgeahmte Bank-Webseiten oder Schadsoftware auf Ihrem Computer. Ersetzt werden der Vermögensschaden bis zu einer bestimmten Höhe sowie die Kosten für das Sperren und Neuausstellen Ihrer Zahlungskarten. Der Versicherer leistet auch dann, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Häufige Fragen
Was gilt als Identitätsmissbrauch im Internet?
Ein Identitätsmissbrauch liegt vor, wenn ein Dritter Zahlungsmittel-, Zugangs- oder Identifikationsdaten zu Ihren Konten nutzt, obwohl er dazu weder berechtigt noch beauftragt oder bevollmächtigt ist, diese Daten rechtswidrig verwendet und Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Bis zu welcher Höhe wird der Vermögensschaden erstattet?
Der entstandene Vermögensschaden wird bis zu einer Höhe von maximal 5.000 EUR erstattet, sofern er nicht anderweitig ersetzt wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen sind.
Werden auch die Kosten für die Kartensperrung übernommen?
Ja. Die Kosten zur Sperrung/Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) werden bis zu einer Höhe von 150 EUR erstattet. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist, ein solcher aber wegen einer Veröffentlichung der Kartendaten im Internet unmittelbar droht.
Besteht Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.
Spielt es eine Rolle, wie die Täter an die Daten gelangt sind?
Nein. Es ist unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dazu zählen unter anderem Phishing und Social Engineering, Pharming sowie der Einsatz von Schadprogrammen oder sonstige missbräuchliche Handlungen im Internet.