In der Hausratversicherung der Degenia zählen alle Sachen zum privaten Hausrat, die dem Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt dienen – darunter Wertsachen, Bargeld, Einbaumöbel, Antennenanlagen, Haustiere und Balkonkraftwerke bis 800 Watt. Je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum gelten dabei unterschiedliche Entschädigungsgrenzen, etwa für E-Ladestationen, Sicherungsanlagen oder Kfz-Teile.
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Wertsachen und Bargeld:
Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A 20 DEG-VHB 2026.
Ferner gehören zum Hausrat:
Eingefügte Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen):
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
Anbaumöbel und Anbauküchen:
Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Antennenanlagen und Markisen:
Privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 11 DEG-VHB 2026 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Selbstfahrende Fahrzeuge und Fahrgeräte:
Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Boote und Surfgeräte:
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Fall- und Gleitschirme sowie Flugdrachen:
Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände:
Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Haustiere:
Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Abschnitt A 11-1 DEG-VHB 2026 gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Balkonkraftwerke:
Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen verbunden sind und ausschließlich der versicherten Wohnung nach Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 dienen.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Fremdes Eigentum:
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A 9-1 bis Abschnitt A 9-3 DEG-VHB 2026, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A 10-1.5 DEG-VHB 2026.
E-Ladestationen für Autos:
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-1 DEG-VHB 2026 sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) mitversichert. Die Entschädigung für E-Ladestationen für E-Autos ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: bis zu 3.500 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen:
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-3.7 DEG-VHB 2026 sind Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen im Rahmen der Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände versichert. Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Handelswaren und Musterkollektionen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 1.000 EUR
- premium: bis zu 25.000 EUR
- optimum: bis zu 50.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Hausrat einer Pflegekraft:
Abweichend zu Abschnitt A 9-4 DEG-VHB 2026 gilt der Hausrat einer Pflegekraft als mitversichert, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die versicherte Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. Die Entschädigung für den Hausrat einer Pflegekraft ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: mitversichert
Sicherungsanlagen (technisch, optisch und akustisch):
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-3.3 DEG-VHB 2026 sind auch technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Wohnung dienen, mitversichert. Die Entschädigung für Sicherungsanlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 2.500 EUR
- optimum: mitversichert
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat, entstanden sind, sofern keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversicherung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen:
Abweichend zu Abschnitt A 10-1.3 DEG-VHB 2026 gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadens auf den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zugelassen sind, zum Hausrat.
Als versicherte Teile und Zubehör gelten:
- Abgasanlagen;
- Anhängerkupplungen;
- Auffangwannen;
- Autodachzelte;
- Autokühlschränke;
- Dachboxen;
- Dach- und Fahrradträger;
- Fahrzeugabdeckungen;
- Fußmatten;
- Hardtops;
- Kofferraumtaschen;
- Kofferraumwannen;
- Kindersitze;
- Mobile Ladestationen inkl. Ladekabel für Elektroautos;
- Motorradkoffer und Motorradtaschen;
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z. B. fest eingebaute Navigationssysteme);
- Reifen und Felgen (einzeln oder als Kompletträder);
- Scheibenabdeckungen;
- Schneeketten;
- Schlüssel;
- Sitzbezüge;
- Transportboxen für Haustiere.
Die Entschädigung für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 3.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Kfz-Teilkaskoversicherung) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt zählt zum Hausrat alles, was Sie in Ihrem Zuhause privat nutzen – von Möbeln und Haustieren über Wertsachen und Bargeld bis hin zu Booten, Balkonkraftwerken oder beruflich genutzten Arbeitsgeräten. Bestimmte Bereiche wie E-Ladestationen, Sicherungsanlagen oder Kfz-Teile sind nicht in jeder Tarifvariante enthalten oder haben eigene Höchstgrenzen. Welche Leistung im Einzelfall gilt, hängt von Ihrer gewählten Tarifvariante classic, premium oder optimum ab. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gehört grundsätzlich zum Hausrat?
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Auch Wertsachen und Bargeld zählen dazu, wofür jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A 20 DEG-VHB 2026 gelten.
Sind E-Ladestationen für Autos mitversichert?
Fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) sind in den Tarifvarianten classic und premium nicht mitversichert. In der Variante optimum besteht Versicherungsschutz bis zu 3.500 EUR je Versicherungsfall, und zwar als Subsidiärdeckung.
Gehören Balkonkraftwerke zum Hausrat?
Ja, Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt Einspeiseleistung gehören zum Hausrat, wenn sie fest mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen verbunden sind und ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Sie sind in allen Tarifvarianten mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen versichert?
In der Tarifvariante classic sind sie nicht mitversichert, in premium bis zu 3.000 EUR und in optimum bis zu 5.000 EUR je Versicherungsfall. In premium und optimum ist die Entschädigung je Versicherungsjahr auf das Zweifache der vereinbarten Grenze begrenzt. Es gilt eine Subsidiärdeckung.
Ist der Hausrat einer Pflegekraft mitversichert?
Der Hausrat einer Pflegekraft, die während ihrer Tätigkeit die versicherte Wohnung mitbewohnt, gilt nur in der Tarifvariante optimum als mitversichert. In classic und premium ist er nicht mitversichert.