In der Degenia Hausratversicherung umfasst der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung samt zugehöriger Räume, Balkone, Nebengebäude und privat genutzter Garagen. Je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum kommen Erweiterungen für berufsbedingten Zweitwohnsitz, Self-Storage-Lager, bundesweite Garagen, Bankschließfächer und vermietete Einliegerwohnungen mit eigenen Entschädigungsgrenzen hinzu.
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung.
Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Tarifvariante – Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Als Nähe gilt:
- eine identische fünfstellige Postleitzahl oder
- eine Entfernung von maximal 2 Kilometern – gemessen als Luftlinie.
Versicherungsgrundstück
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Berufsbedingter Zweitwohnsitz
Abweichend zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der durch den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird.
Die Entschädigung für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR
- optimum: bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 30.000 EUR
Die Entschädigung für Wertsachen nach Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 2.000 EUR
- optimum: bis zu 3.000 EUR
Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 zählen auch Lagerräume in einer Self Storage Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person angemietet hat und dort versicherte Sachen lagert, zum Versicherungsort.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Self Storage Anlage alarmgesichert und videoüberwacht ist.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Die Entschädigung für den eingelagerten Hausrat in einer Self Storage Anlage ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: mitversichert
Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Abweichend zu Abschnitt A 11-1.4 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
Abweichend zu Abschnitt A 8 und Abschnitt A 9 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Die Entschädigung für die Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme
- optimum: mitversichert
Kundenschließfächer bei Banken
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
Die Entschädigung für Kundenschließfächer bei Banken ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 10.000 EUR
- premium: bis zu 50.000 EUR
- optimum: mitversichert
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
Die Entschädigung für Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 3.000 EUR
- optimum: mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. bestehender Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Abschnitt A 10-1.5 DEG-VHB 2026 bleibt hiervon unberührt.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1.1 DEG-VHB 2026 sowie Hotelkosten gemäß den Abschnitten A 14-1.3 und A 14-2.3 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist im Kern die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allem, was privat dazugehört – etwa Räume für die Lebensführung, Balkone, Terrassen, Nebengebäude, Kellerabteile und nahe gelegene private Garagen. Je nach gewählter Tarifvariante (classic, premium oder optimum) erweitert sich der Schutz über die eigentliche Wohnung hinaus: etwa auf einen berufsbedingten Zweitwohnsitz, eingelagerten Hausrat in einer Self-Storage-Anlage, Garagen an anderen Orten in Deutschland, Bankschließfächer oder eine vermietete Einliegerwohnung. Für viele dieser Erweiterungen gelten eigene Höchstgrenzen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben und Bedingungen.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Dazu gehören unter anderem Räume für eine selbständige Lebensführung, Balkone, Terrassen, privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen sowie nahe gelegene privat genutzte Garagen.
Was gilt als „Nähe“ des Versicherungsorts bei Garagen?
Als Nähe gilt eine identische fünfstellige Postleitzahl oder eine Entfernung von maximal 2 Kilometern, gemessen als Luftlinie.
Ist ein berufsbedingter Zweitwohnsitz mitversichert?
In der Variante classic ist er nicht mitversichert. In premium besteht Schutz bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR, in optimum bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 30.000 EUR – jeweils je Versicherungsfall.
Ist Hausrat in einer Self-Storage-Anlage versichert?
Ja, in der Variante optimum, sofern die Anlage innerhalb Deutschlands liegt sowie alarmgesichert und videoüberwacht ist. Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 sind dabei nicht versichert. In classic und premium ist dieser Baustein nicht mitversichert.
Sind Sachen in einer vermieteten Einliegerwohnung mitversichert?
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, gilt diese für Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers ebenfalls als Versicherungsort. In classic ist dies nicht mitversichert, in premium bis zu 3.000 EUR je Versicherungsfall, in optimum mitversichert. Es gilt eine Subsidiärdeckung.