Die Degenia Hausratversicherung ersetzt in der Tarifvariante optimum auch Schäden durch unbenannte Gefahren – also zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene versicherte Sachen, ohne dass die Gefahr einzeln aufgezählt sein muss. Für diesen Schutz gelten klar geregelte Ausschlüsse sowie ein Selbstbehalt von 300 EUR je Versicherungsfall.
Versicherte Schäden:
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Ausschlüsse:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
- a) Schäden, die gegen Prämienzuschlag versicherbar sind (z.B. über Weitere Naturgefahren oder über das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief oder über das Paket Cyber);
- b) Schäden an und durch Haustiere. Folgeschäden sind jedoch versichert;
- c) Schäden durch Amphibien, Fische, Gliederfüßer (u.a. Insekten, Spinnen) und Reptilien sowie Folgeschäden aller Art, z.B. durch Fehler elektrischer Spannung, fallen nicht unter den Versicherungsschutz;
- d) Schäden an Tieren und Pflanzen;
- e) Vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
- f) Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand, Verfügung von hoher Hand, Innere Unruhen, Terrorakte;
- g) Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen;
- h) Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte Sachen, unabhängig von der Ursache oder mitwirkenden Umständen;
- i) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion, jedoch sind Schäden durch Rohrbruch versichert;
- j) Schäden durch Verderb, Verfall, Fäulnis, Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
- k) Schäden durch Sturmflut;
- l) Schäden durch Erdsenkung über nicht naturbedingte Hohlräume (z.B. Tunnel, Bergwerkstollen), Erdsenkung infolge Übertagebau;
- m) Schäden durch Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler;
- n) Schäden durch Bedienungsfehler, Bearbeitung, Gebrauch, übermäßige Beanspruchung, Um- oder Ausbauarbeiten, Reparatur, Wartung, Renovierung, Restaurierung, Reinigung oder ähnliche Vorgänge, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführung von Arbeiten;
- o) Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- p) Schäden durch Glasbruch;
- q) Schäden die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack oder ähnliche Schönheitsschäden);
- r) Schäden durch einfachen Diebstahl, Verlieren, Stehen-, Hängen- oder Liegenlassen, Unterschlagung oder Veruntreuung versicherter Sachen;
- s) Schäden als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat;
- t) Schäden durch Computerkriminalität (Internet- oder Cyber-Risiken);
- u) Schäden durch Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
Entschädigungsleistung und Selbstbeteiligung:
Die Entschädigung für unbenannte Gefahren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: nicht mitversichert
- optimum: mitversichert
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR gekürzt.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Was bedeutet das konkret?
Die Deckung für unbenannte Gefahren fängt Schäden an versicherten Sachen auf, die nicht einzeln in den Bedingungen aufgezählt sind – etwa wenn eine Sache zerstört, beschädigt wird oder abhandenkommt. Damit ergänzt sie die klassischen, namentlich genannten Gefahren. Zahlreiche Fälle bleiben jedoch ausgeschlossen, etwa Verschleiß, allmähliche Einwirkungen, Krieg, Kernenergie oder Schönheitsschäden. Diese Absicherung steht nur in der Tarifvariante optimum zur Verfügung; im Schadenfall wird zudem ein Selbstbehalt abgezogen.
Häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren in der Hausratversicherung?
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, ohne dass die Gefahr einzeln benannt sein muss.
In welchen Tarifvarianten sind unbenannte Gefahren mitversichert?
Unbenannte Gefahren sind nur in der Tarifvariante optimum mitversichert. In den Varianten classic und premium sind sie nicht mitversichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei unbenannten Gefahren?
Der entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 300 EUR gekürzt.
Sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung versichert?
Nein. Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung, Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion sind ausgeschlossen. Schäden durch Rohrbruch sind jedoch versichert.
Sind Schäden durch Haustiere abgedeckt?
Schäden an und durch Haustiere sind ausgeschlossen. Folgeschäden sind jedoch versichert.