Mit der Außenversicherung der Degenia Hausratversicherung sind versicherte Sachen im Tarif T26 auch außerhalb der Wohnung weltweit geschützt – etwa auf Reisen, während der Ausbildung, im Wehr- oder Freiwilligendienst. Je nach Tarifvariante classic, premium oder optimum gelten unterschiedliche Zeiträume und Entschädigungsgrenzen, ergänzt um Sonderregeln für Sportgeräte sowie für Kinder in Ausbildung oder Studium.
Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung:
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
Folgende Zeiträume – je nach gewählter Tarifvariante – gelten nicht mehr als vorübergehend:
- classic: bis zu 6 Monate
- premium: bis zu 12 Monate
- optimum: bis zu 12 Monaten
Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten:
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Besonderheit bei Einbruchdiebstahl:
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt A 4-1 DEG-VHB 2026 erfüllt sein.
Besonderheit bei Raub:
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A 4-4.2 DEG-VHB 2026 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
- Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
Besonderheit bei Naturgefahren:
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
Entschädigungsgrenzen:
Die Entschädigung für die Außenversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme
- premium: bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme
- optimum: mitversichert
Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte:
Abweichend zu Abschnitt A 13-1 DEG-VHB 2026 sind versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) und die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden oder die deren Gebrauch dienen, weltweit auch versichert, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.
Die Entschädigung für die dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 2.500 EUR
- optimum: bis zu 10.000 EUR
Erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium:
In Erweiterung zu Abschnitt A 13-2 DEG-VHB 2026 gilt der Hausrat der Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) des Versicherungsnehmers auch bei Gründung eines eigenen Hausstandes während deren Ausbildung oder Studium im Rahmen dieses Versicherungsvertrages als mitversichert.
Die Entschädigung für die erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 10.000 EUR
- optimum: bis zu 20.000 EUR
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. eigene Hausratversicherung des betreffenden Kindes) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung sorgt dafür, dass Ihr versicherter Hausrat auch dann geschützt ist, wenn er sich vorübergehend nicht zu Hause befindet – zum Beispiel auf Reisen. Wie lange „vorübergehend“ gilt und bis zu welchem Betrag ersetzt wird, hängt von Ihrer gewählten Tarifvariante ab. Für Ausbildung, Wehr- und Freiwilligendienste, für Sportgeräte sowie für den Hausrat von Kindern in Ausbildung oder Studium gelten dabei eigene Regelungen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die genannten Werte und Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange gilt ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung noch als „vorübergehend“?
Das hängt von der Tarifvariante ab: classic bis zu 6 Monate, premium bis zu 12 Monate und optimum bis zu 12 Monaten.
Bis zu welcher Höhe wird bei der Außenversicherung entschädigt?
Je Versicherungsfall gilt: classic bis zu 25 Prozent und premium bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme, bei optimum ist die Außenversicherung mitversichert.
Sind Fahrräder oder Pedelecs als Sportgeräte dauerhaft außenversichert?
Nein. Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.
Wie lange ist der Hausrat von Kindern in Ausbildung oder Studium mitversichert?
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Leistung erfolgt subsidiär, soweit kein anderer Versicherungsvertrag Ersatz bietet.