In der Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Gegenstände klar vom Versicherungsschutz ausgenommen: Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge und Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, bereits anderweitig versicherte Sachen im Privatbesitz sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Hier erfahren Sie im Detail, welche Sachen nicht zum versicherten Hausrat zählen und wo Ausnahmen gelten.
Nicht zum Hausrat gehören:
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A 9-3.1 DEG-VHB 2026 genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 DEG-VHB 2026 genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 bis Abschnitt A 9-3.6 DEG-VHB 2026 genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Gegenstand in Ihrer Wohnung zählt automatisch zum versicherten Hausrat. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile, Fahrzeuge zu Land, Wasser und Luft sowie deren Teile sind grundsätzlich ausgenommen. Auch Sachen, die bereits über einen eigenen Vertrag abgesichert sind, sowie elektronische Daten und Programme fallen nicht ohne Weiteres unter den Schutz. Für einzelne dieser Punkte gibt es Ausnahmen und Zusatzvereinbarungen, die in den genannten Abschnitten der Bedingungen geregelt sind.
Häufige Fragen
Sind Kraftfahrzeuge und Anhänger über den Hausrat versichert?
Nein. Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger sowie deren Teile und Zubehör gehören unabhängig von der Versicherungspflicht nicht zum Hausrat, soweit sie nicht unter Abschnitt A 9-3.4 DEG-VHB 2026 genannt sind.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme abgesichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme gehören nicht zum Hausrat. Kosten für die technische Wiederherstellung von ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Zählen Gebäudebestandteile zum Hausrat?
Gebäudebestandteile gehören grundsätzlich nicht zum Hausrat, es sei denn, sie sind in Abschnitt A 9-3.1 DEG-VHB 2026 genannt.
Was gilt für Sachen, die bereits anderweitig versichert sind?
Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind – etwa für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen –, gehören nicht zum Hausrat.
Ist der Hausrat von Mietern und Untermietern mitversichert?
Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers gehört nicht zum versicherten Hausrat, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025