In der Cyber-Hausratversicherung der Degenia sind bestimmte Schäden vom Schutz ausgeschlossen – etwa Vermögensschäden bei Online-Ein- und Verkäufen, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Folgeschäden missbräuchlicher Verfügungen sowie Fälle von Identitäts- und Kontenmissbrauch außerhalb des EWR. Diese Übersicht zeigt, wo die Grenzen des Cyber-Schutzes liegen.
Nicht versichert sind:
- Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Verkäufen;
- Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der sich nicht im Internet ereignet;
- Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben;
- Folgeschäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung (z.B. entgangener Gewinn, Zinsverlust, Kosten der Rechtsverfolgung);
- Missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Kryptowährungen);
- Missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, Depot, Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z.B. PayPal), die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt werden;
- Datenrettung.
Was bedeutet das konkret?
Der Cyber-Schutz greift nicht bei allen denkbaren Vorfällen. Bestimmte Vermögensschäden, absichtlich verursachte Schäden sowie bestimmte Folgeschäden und Missbrauchsfälle sind ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch der geografische Ort, an dem ein Konto geführt wird, kann entscheidend dafür sein, ob ein Missbrauch abgedeckt ist. Diese Übersicht hilft, die Grenzen des Schutzes einzuordnen.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden bei Online-Käufen versichert?
Nein. Vermögensschäden im Zusammenhang mit Online-Ein- und Verkäufen sind nicht versichert.
Ist Identitätsmissbrauch immer abgedeckt?
Nicht versichert sind Vermögensschäden im Zusammenhang mit Identitätsmissbrauch, der sich nicht im Internet ereignet.
Was gilt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden?
Schäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person vorsätzlich oder in betrügerischer Absicht herbeigeführt haben, sind nicht versichert.
Ist der Missbrauch von Konten außerhalb des EWR versichert?
Die missbräuchliche Verwendung der Zugangsdaten von Bankkonto, Depot, Kreditkarte oder anderen virtuellen Konten (z.B. PayPal), die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz geführt werden, ist nicht versichert.
Sind Missbrauchsfälle bei Kryptowährungen abgedeckt?
Nein. Die missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten im Zusammenhang mit Spielen, Wetten oder virtuellen Geldeinheiten (z.B. Kryptowährungen) ist nicht versichert.