Mit der Degenia Hausratversicherung sind private Online-Einkäufe abgesichert: Schutz greift bei Nichtlieferung der Ware, Nichterbringung von Dienstleistungen sowie Falsch- oder beschädigten Lieferungen. Erstattet wird der vereinbarte Preis inklusive Versandkosten – begrenzt auf 3.000 EUR je Versicherungsfall abzüglich 100 EUR Selbstbehalt. Erfahren Sie, welche Ereignisse, Obliegenheiten und Ausschlüsse gelten.
Versicherte Online-Einkäufe:
Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Waren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten Kaufpreis pro Bestellung (Online-Einkauf).
Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen:
Versicherungsschutz besteht für:
- a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde;
- b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleistung nicht erbracht wurde;
- c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen von Waren.
Leistung im Versicherungsfall:
Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werkvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware bzw. der Dienstleistung.
Bei Beschädigung der gelieferten Ware während der Lieferung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises.
Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Euro erfolgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden.
Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen.
Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn:
- a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine abweichend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung);
- b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur Lieferung der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen – aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax);
- c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Lieferung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und
- d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person anschließend vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax).
Nicht versicherte Online-Einkäufe:
Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge:
- a) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale Zahlungsmittel wie z.B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Edelmetalle, Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere;
- b) über Strom, Gas, Wasser;
- c) über bereits beim Kauf beschädigte Waren;
- d) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen;
- e) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere;
- f) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwidrige Waren und Dienstleistungen;
- g) von Industriegütern;
- h) über Grundstücke und Gebäude;
- i) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser – oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden;
- j) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten;
- k) im Zusammenhang mit Pornografie;
- bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die Überweisung auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz vorgenommen wurde.
Nicht versichert sind zudem:
- a) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss, d.h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung kommt;
- b) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsverfolgung;
- c) Spiel- oder Wettverträge.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein springt ein, wenn beim privaten Online-Shopping etwas schiefgeht: Die bezahlte Ware kommt nicht an, eine bestellte Dienstleistung wird nicht erbracht oder es wird etwas Falsches bzw. Beschädigtes geliefert. In solchen Fällen kann der gezahlte Preis samt Versandkosten erstattet werden. Wichtig ist, dass Sie sich zuerst selbst an den Verkäufer wenden und ihm die vorgesehenen Fristen setzen, bevor die Versicherung leistet. Zahlreiche Warengruppen und Geschäfte außerhalb des genannten Gebiets sind vom Schutz ausgenommen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Ware als nicht geliefert?
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung und der Selbstbehalt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. Der errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
Was muss ich vor einer Leistung selbst unternehmen?
Sie müssen Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihn mit einer Frist von 14 Tagen zur Nachbesserung, zum Ersatz, zur Nachlieferung oder zur Lieferung auffordern (per Brief, E-Mail oder Fax). Kommt er dem nicht nach, müssen Sie vom Vertrag zurücktreten und ihn mit einer weiteren Frist von 14 Tagen erfolglos zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern.
Welche Einkäufe sind nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Zahlungsmittel wie Bargeld oder Kryptowährungen, Strom/Gas/Wasser, bereits beim Kauf beschädigte Waren, Medikamente, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere, Waffen, Industriegüter, Grundstücke und Gebäude, Downloads/Lizenzen, Pornografie sowie Geschäfte im Darknet. Auch Einkäufe bei Verkäufern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sind ausgeschlossen.
Was gilt bei Zahlung in einer Fremdwährung?
Sofern die Bezahlung nicht in Euro erfolgt ist, wird bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs angewendet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025