Wer in der Degenia Hausratversicherung im Cyber-Baustein vertragliche Obliegenheiten missachtet, muss mit spürbaren Folgen rechnen: Der Versicherer kann den Vertrag kündigen oder ganz beziehungsweise teilweise leistungsfrei werden. Betroffen sind der Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen – abhängig von den festgelegten Voraussetzungen im Allgemeinen Teil.
Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine der Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), gelten folgende Folgen:
- Der Versicherer ist zur Kündigung berechtigt.
- Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Beides erfolgt nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Pflichten (Obliegenheiten) einzuhalten. Halten Sie oder eine mitversicherte Person eine dieser Pflichten nicht ein, darf der Versicherer den Vertrag beenden oder seine Leistung ganz oder teilweise verweigern. Ob und in welchem Umfang das geschieht, richtet sich nach den festgelegten Voraussetzungen im Allgemeinen Teil.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Der Versicherer ist zur Kündigung berechtigt oder kann ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
Wer ist von den Obliegenheiten betroffen?
Die Regelung gilt für den Versicherungsnehmer sowie für eine mitversicherte Person.
Welche Obliegenheiten sind gemeint?
Es handelt sich um die Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e).
Wonach richten sich die Folgen einer Verletzung?
Nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025