Bei einer Cyber-Attacke organisiert die Degenia im Rahmen der Hausratversicherung einen IT-Dienstleister und übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung der Daten, deren Übertragung auf ein Speichermedium, die Abholung und Rückführung des Geräts sowie die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Software und Betriebssystem – als Bemühen ohne Erfolgsgarantie.
Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister und übernimmt die Kosten, die anfallen für:
- die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke;
- die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein entsprechendes Speichermedium;
- die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand);
- die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software bzw. des betroffenen Betriebssystems.
Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch möglich ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einer Cyber-Attacke, kümmert sich der Versicherer um einen passenden IT-Dienstleister und trägt die dabei entstehenden Kosten. Dazu gehören der Versuch, verlorene Daten zurückzuholen, das Speichern der Daten, der Transport des betroffenen Geräts und das Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit von Software und Betriebssystem. Ein garantierter Erfolg der Datenrettung kann jedoch nicht zugesichert werden, weil dies technisch nicht immer möglich ist.
Häufige Fragen
Wer organisiert im Schadenfall den IT-Dienstleister?
Der Versicherer organisiert im Schadenfall einen IT-Dienstleister und übernimmt die dafür anfallenden Kosten.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden die Kosten für die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke, die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein Speichermedium, die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand) sowie die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software bzw. des Betriebssystems.
Gibt es eine Garantie, dass die Daten wiederhergestellt werden?
Nein. Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch möglich ist.
Werden auch die Versandkosten für das Gerät übernommen?
Ja. Die Kosten für die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand) werden übernommen.