Nach einem Schadenereignis organisiert die Degenia in der Hausratversicherung über den Schutzbrief die vereinbarten Serviceleistungen und übernimmt die Kosten der organisierten Hilfe – Voraussetzung ist die Meldung über das rund um die Uhr erreichbare Notfall-Telefon der Alte Leipziger.
Service und Kostenersatz nach Meldung an das Alte Leipziger Notfall-Telefon:
Wenn ein Schadenereignis eintritt, organisiert der Versicherer die in Ziffer 4 bis 16 genannten Leistungen als Service und übernimmt die in Ziffer 4 bis 13 genannten Kosten der organisierten Serviceleistungen. Die Leistung gemäß Ziffer 17 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses.
Voraussetzung für Serviceleistungen und Kostenersatz:
- Der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person meldet das Schadenereignis dem Versicherer über das Notfall-Telefon der Alte Leipziger Versicherung AG.
- Dem Versicherer wird die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Das Notfall-Telefon steht hierfür unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Hilfe im Schadenfall greift, sollte der Schaden zuerst beim Notfall-Telefon gemeldet werden. Der Versicherer kümmert sich dann selbst um die Organisation der Serviceleistungen und trägt deren Kosten im vereinbarten Rahmen. Wer die Organisation dem Versicherer überlässt, stellt sicher, dass Service und Kostenersatz übernommen werden.
Häufige Fragen
Wo melde ich ein Schadenereignis?
Die Meldung erfolgt über das Notfall-Telefon der Alte Leipziger Versicherung AG unter der Rufnummer 06171 / 66-2241.
Wann ist das Notfall-Telefon erreichbar?
Das Notfall-Telefon steht an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Welche Voraussetzung gilt für Serviceleistungen und Kostenersatz?
Der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person muss das Schadenereignis über das Notfall-Telefon melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Wer organisiert die Leistungen und trägt die Kosten?
Der Versicherer organisiert die in Ziffer 4 bis 16 genannten Leistungen als Service und übernimmt die in Ziffer 4 bis 13 genannten Kosten der organisierten Serviceleistungen.
Setzt jede Leistung ein Schadenereignis voraus?
Nein. Die Leistung gemäß Ziffer 17 ist unabhängig vom Eintritt eines Schadenereignisses.