Der Cyber-Baustein der Degenia Hausratversicherung schützt vor Schäden durch eine Cyber-Attacke – etwa durch Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Würmer sowie durch das böswillige Handeln unbefugter Dritter, die sich in ein elektronisches Gerät hacken. Versichert sind Schäden, die während der Laufzeit des Vertrags eingetreten sind.
Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch:
- a) Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer) oder
- b) das böswillige Handeln unbefugter Dritter, wie z.B. Fälle, in denen sich ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person hackt.
Was bedeutet das konkret?
Der Cyber-Baustein greift bei Schäden, die durch einen Angriff auf Ihre elektronischen Geräte entstehen. Das umfasst zum einen den Befall mit schädlicher Software und zum anderen den unbefugten Zugriff durch Dritte, etwa durch Hacking. Entscheidend ist, dass der Schaden während der Laufzeit des Vertrags eingetreten ist.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind im Cyber-Baustein versichert?
Versichert sind während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretene Schäden durch eine Cyber-Attacke, insbesondere durch Infizierung eines elektronischen Gerätes mit Schadsoftware oder durch das böswillige Handeln unbefugter Dritter.
Welche Schadsoftware ist beispielhaft genannt?
Als Beispiele für Schadsoftware werden Viren, Trojaner und Würmer genannt.
Was zählt zum böswilligen Handeln unbefugter Dritter?
Dazu zählen zum Beispiel Fälle, in denen sich ein Dritter in ein elektronisches Gerät des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person hackt.
Sind auch Schäden vor Vertragsbeginn versichert?
Versichert sind Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetreten sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025