Opfer von Cyber-Mobbing oder Cyber-Stalking erhalten in der Degenia Hausratversicherung Unterstützung: Erstattet werden Kosten für psychologische Beratung, Umzug, Einkommensausfall bei Behördenterminen sowie für einen IT-Dienstleister zur Löschung veröffentlichter persönlicher Daten – jeweils bis zu festgelegten Höchstgrenzen.
Versicherte Ereignisse:
Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall durch Dritte geworden sind.
Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet durch Dritte zu verstehen.
Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten.
Leistung im Versicherungsfall:
Erstattet werden im Versicherungsfall:
- a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Beschwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstattet.
- b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 2.000 EUR erstattet.
- c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte Arbeitszeit aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing bzw. -Stalking abzuwenden bzw. abzumildern, z.B. für Termine beim Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Polizei oder beim Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als mitversicherte Person vom Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag.
- d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person publizierten persönlichen Daten bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine versicherte Person im Internet gezielt beleidigt, bedroht, bloßgestellt oder wird ihre Identität missbraucht, greift der Schutz gegen Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking. Die Versicherung hilft, die Folgen abzumildern – etwa durch psychologische Unterstützung, die Kosten eines Umzugs, den Ausgleich von Verdienstausfall bei Behördenterminen sowie durch einen IT-Dienstleister, der veröffentlichte persönliche Daten entfernen lässt. Für jede dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge.
Häufige Fragen
Was gilt als Cyber-Mobbing oder Cyber-Stalking?
Das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet durch Dritte. Dazu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität durch Dritte.
Wie viel wird für eine psychologische Beratung erstattet?
Für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten werden pro Versicherungsfall maximal 500 EUR erstattet.
Werden Umzugskosten übernommen?
Ja, die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden pro Versicherungsfall bis maximal 2.000 EUR erstattet.
Was gilt beim Einkommensausfall?
Erstattet wird der Einkommensausfall, wenn unbezahlter Urlaub genommen oder unbezahlte Arbeitszeit aufgewendet werden muss, um den Schaden abzuwenden oder abzumildern – etwa für Termine bei Anwalt, Schule, Polizei oder Psychologen. Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag. Ist ein minderjähriges Kind betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer.
Was leistet der IT-Dienstleister?
Ein vom Versicherer beauftragter IT-Dienstleister veranlasst die Löschung publizierter persönlicher Daten bzw. die Unterdrückung von Such- oder Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Erstattet werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025