In der Hausratversicherung der Degenia wird die Mehrprämie für den Zusatzbaustein Cyber auf Basis von Schadenaufwand, Kosten, Feuerschutzsteuer und Gewinnansatz kalkuliert. Sie erfahren, wie eine Beitragsanpassung durch Neukalkulation zustande kommt, welche Rolle ein unabhängiger Treuhänder spielt und welches Sonderkündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung besteht.
Kalkulation der Mehrprämien:
Die Mehrprämien für den Einschluss des Zusatzbausteins Cyber werden unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien)
- Feuerschutzsteuer
- Gewinnansatz
Überprüfung der Kalkulation:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist zu berücksichtigen:
- die bisherige Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen
- die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung des Versicherers
Wirksamwerden der Prämienanpassung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Prämienanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge. Voraussetzung ist, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Obergrenze der Prämien:
Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Mitteilung an den Versicherungsnehmer:
Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung:
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Cyber-Baustein wird auf Basis von Schäden, Kosten, Steuer und Gewinnansatz berechnet. Diese Berechnung darf regelmäßig überprüft und angepasst werden. Eine Anpassung wirkt erst nach Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder und zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wird der Beitrag dadurch teurer, informiert der Versicherer Sie vorab und Sie können den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Welche Faktoren fließen in die Mehrprämie für den Cyber-Baustein ein?
Die Mehrprämien werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und Gewinnansatz kalkuliert.
Ab wann gilt eine Prämienanpassung aus der Neukalkulation?
Die Anpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, sofern ein unabhängiger Treuhänder die zugrunde liegenden Statistiken geprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Wann werde ich über eine Prämienanpassung informiert?
Die Prämienanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Bei einer sich ergebenden Prämienerhöhung kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, gekündigt werden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung erfolgen.
Können die Prämien beliebig hoch angepasst werden?
Nein. Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025