In der Degenia Hausratversicherung im Tarif Cyber erbringt der Versicherer Serviceleistungen und Kostenersatz nur, wenn das Schadenereignis über die Cyber-Servicenummer der Alte Leipziger Versicherung AG gemeldet wird. Erfahren Sie, welche Vermögensschäden abgedeckt sind, welche Rufnummer rund um die Uhr erreichbar ist und wann ein Versicherungsfall vorliegt.
2.1
Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Servicenummer der Alte Leipziger Versicherung AG melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Die Cyber-Servicenummer steht hierfür unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den Vermögenschaden bzw. die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis 5 und organisiert zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind:
- solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind;
- und die sich auch nicht unmittelbar aus solchen Schäden herleiten.
Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen.
2.2
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Versicherungsfall während der Dauer des Versicherungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Versicherer im Cyber-Fall Serviceleistungen erbringt und Kosten übernimmt, sollte der Schaden zuerst über die genannte Cyber-Servicenummer gemeldet werden – die Organisation der Hilfe übernimmt dann der Versicherer. Abgesichert sind reine Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile, die keine Personen- oder Sachschäden sind. Wichtig ist außerdem, dass der Versicherungsfall in den Zeitraum des Versicherungsschutzes fällt und in Deutschland bearbeitet werden kann.
Häufige Fragen
Wie muss ich einen Cyber-Schaden melden?
Der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person meldet das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Servicenummer der Alte Leipziger Versicherung AG und überlässt dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung.
Unter welcher Rufnummer erreiche ich die Cyber-Servicenummer?
Die Cyber-Servicenummer steht unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.
Was gilt als Vermögensschaden?
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und sich auch nicht unmittelbar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen; der Verlust elektronischer Daten als Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt jedoch als Vermögensschaden.
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten und in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025