In der Degenia Hausratversicherung im Cyber-Baustein legt ein fester Katalog Allgemeiner Ausschlüsse fest, wann kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Vorsatz, Erdbeben, Kernenergie, Krieg, Cyberwar, Terrorakten, Netzausfällen oder einem Sonnensturm mit elektromagnetischen Impulsen. Wer die ausgeschlossenen Ursachen kennt, weiß genau, wofür die Versicherung nicht leistet.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Allgemeine Ausschlüsse:
Kein Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle oder Schäden, die unmittelbar oder mittelbar:
- a) durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich verursacht oder ermöglicht wurden;
- b) durch Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden;
- c) durch Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen verursacht werden;
- d) auf Kriegs- oder kriegsähnlichen Ereignissen oder ähnlichen feindseligen Handlungen (gleichgültig, ob Krieg erklärt wurde oder nicht) beruhen, auch soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik begangen werden;
- e) durch Terrorakte verursacht werden. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen;
- f) durch Ausfall/Unterbrechung/Störung von Netzen (z.B. Internet, Telekommunikation, Funk, Energie etc.; Störungen von Serviceleistungen des Internetproviders des Versicherungsnehmers) verursacht werden;
- g) im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch freigesetzten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif zählt Ereignisse auf, die grundsätzlich nicht abgesichert sind. Dazu gehören vorsätzlich herbeigeführte Schäden ebenso wie großflächige Ereignisse wie Erdbeben, Kernenergie, Krieg, Cyberwar, Terror, innere Unruhen sowie Netzausfälle und ein Sonnensturm mit elektromagnetischen Impulsen. Tritt ein Schaden durch eine dieser Ursachen ein, leistet die Versicherung dafür nicht.
Häufige Fragen
Sind vorsätzlich verursachte Schäden versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch den Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich verursacht oder ermöglicht wurden.
Gilt der Ausschluss auch für Schäden aus dem virtuellen Raum?
Ja. Ausgeschlossen sind auch Kriegs- oder kriegsähnliche Ereignisse und feindselige Handlungen, soweit diese im und/oder ausgehend vom virtuellen Raum (Cyberwar) mit Mitteln vorwiegend aus dem Bereich der Informationstechnik begangen werden.
Was gilt bei Ausfall oder Störung von Netzen?
Für Schäden durch Ausfall, Unterbrechung oder Störung von Netzen – zum Beispiel Internet, Telekommunikation, Funk oder Energie sowie Störungen von Serviceleistungen des Internetproviders des Versicherungsnehmers – besteht kein Versicherungsschutz.
Was zählt als Terrorakt?
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
Ist ein Sonnensturm mitversichert?
Nein. Schäden, die im Zusammenhang mit einem Sonnensturm und den dadurch freigesetzten elektromagnetischen Impulsen (EMP) stehen, sind ausgeschlossen.