In der Cyber-Hausratversicherung der Degenia gibt es klar geregelte Fälle, in denen keine Leistung erbracht wird – etwa wenn ein anderer Vertrag oder ein eingebundener Dienstleister für den Ersatz zuständig ist, bei beruflich oder gewerblich verursachten Schäden sowie bei Ansprüchen innerhalb des Kreises der mitversicherten Personen desselben Vertrages. Hier ein Überblick über die besonderen Ausschlussgründe.
Eine Leistung ist ausgeschlossen:
- soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister (z.B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder) zum Ersatz verpflichtet sind;
- für Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen;
- für Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den Versicherungsnehmer und für Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder einer mitversicherten Person gegen eine mitversicherte Person desselben Versicherungsvertrages.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif beschreibt Situationen, in denen keine Leistung fällig wird. Dazu zählen Fälle, in denen bereits ein anderer Vertrag oder ein eingebundener Dienstleister für den Ersatz zuständig ist, Schäden mit beruflichem oder gewerblichem Hintergrund sowie Ansprüche, die innerhalb des Kreises der versicherten Personen desselben Vertrages gestellt werden. Diese Paraphrase dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wird geleistet, wenn ein anderer Vertrag den Schaden ersetzt?
Nein. Die Leistung ist ausgeschlossen, soweit eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann oder andere von Ihnen eingebundene Dienstleister, z.B. Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder, zum Ersatz verpflichtet sind.
Sind beruflich oder gewerblich verursachte Schäden abgedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Schäden, die im Zusammenhang mit einer beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit, einem Dienst oder einem Amt stehen.
Gilt der Schutz auch für Ansprüche zwischen mitversicherten Personen?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche einer mitversicherten Person gegen den Versicherungsnehmer sowie Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst oder einer mitversicherten Person gegen eine mitversicherte Person desselben Versicherungsvertrages.
Zählen Online-Bezahlsysteme zu den eingebundenen Dienstleistern?
Ja. Als Beispiele für eingebundene Dienstleister werden Online-Bezahlsysteme oder Online-Treuhänder genannt. Sind diese zum Ersatz verpflichtet, ist die Leistung ausgeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025