Im Paket Cyber der Hausratversicherung der Degenia sind die Leistungen pro Versicherungsfall begrenzt und je Versicherungsjahr auf maximal zwei Versicherungsfälle beschränkt. Zusätzlich gilt eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn, und der Versicherer zahlt die zu übernehmenden Kosten direkt an eingesetzte Dienstleister.
Begrenzung der Leistung:
- Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 5 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt.
- Unabhängig von den jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet.
-7 Wartezeit und sonstige Beschränkungen:
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für das Paket Cyber erst mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb.
Sofern jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen.
Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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Was bedeutet das konkret?
Die Leistungen des Cyber-Pakets sind je Versicherungsfall begrenzt und pro Versicherungsjahr auf höchstens zwei Fälle beschränkt. Der Schutz greift zudem erst nach einer kurzen Wartezeit ab Vertragsbeginn. Setzt der Versicherer einen Dienstleister ein, rechnet er die übernommenen Kosten in der Regel direkt mit diesem ab; reichen die vereinbarten Kosten nicht aus, wird man vorab informiert und um Zustimmung gebeten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie viele Versicherungsfälle sind pro Jahr abgedeckt?
Je Versicherungsjahr wird für maximal zwei Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle geleistet – unabhängig von den jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz im Paket Cyber?
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für das Paket Cyber erst mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Wie werden die Kosten eines Dienstleisters abgerechnet?
Setzt der Versicherer einen Dienstleister ein, zahlt er die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb.
Was passiert, wenn die übernommenen Kosten nicht ausreichen?
Reichen die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht aus oder wird die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. Der Versicherungsnehmer wird informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung gebeten, bevor weitere Kosten anfallen.
Haftet der Versicherer für die Arbeit des Dienstleisters?
Nein. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.