Bei einem Cyber-Vorfall übernimmt die Degenia Hausratversicherung im Cyber-Baustein die Wiederherstellung elektronischer Daten, die durch Dritte beschädigt, zerstört, abhandengekommen oder unzugänglich gemacht wurden – sofern sie sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf Geräten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befanden.
Versichert ist die Wiederherstellung von durch Dritte:
- beschädigte,
- zerstörte,
- abhanden gekommene oder
- unzugänglich gemachte
elektronischen Daten, welche sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben.
Was bedeutet das konkret?
Werden persönliche elektronische Daten im Rahmen eines Cyber-Vorfalls durch Dritte beeinträchtigt, unterstützt der Cyber-Baustein bei deren Wiederherstellung. Entscheidend ist, dass die Daten zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke auf Geräten gespeichert waren, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person gehören. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Welche Daten sind versichert?
Versichert ist die Wiederherstellung von elektronischen Daten, die durch Dritte beschädigt, zerstört, abhanden gekommen oder unzugänglich gemacht wurden.
Auf welchen Geräten müssen sich die Daten befunden haben?
Auf elektronischen Geräten im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person.
Zu welchem Zeitpunkt müssen die Daten auf dem Gerät gespeichert gewesen sein?
Zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke.
Wer muss die Daten beeinträchtigt haben?
Die Beschädigung, Zerstörung, das Abhandenkommen oder Unzugänglichmachen der Daten muss durch Dritte erfolgt sein.