Bei Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking leistet die Degenia Hausratversicherung nur unter klaren Voraussetzungen: Der Vorfall muss in die Vertragslaufzeit fallen und gemeldet sein, eine Strafanzeige gegen den Dritten sowie geeignete Nachweise sind nötig, und die Leistung ist innerhalb einer festen Frist in Anspruch zu nehmen.
Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn:
- der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde.
- eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde erfolgt ist.
- der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete Nachweise (z.B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Terminbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing- bzw. -stalking-Vorfall erbringt.
- die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Damit im Fall von Cyber-Mobbing oder Cyber-Stalking geleistet wird, müssen mehrere Bedingungen zusammenkommen: Der Vorfall muss in die Vertragszeit fallen und gemeldet sein, es muss eine Anzeige bei der zuständigen Behörde gestellt werden, und der Vorfall ist mit passenden Belegen nachzuweisen. Außerdem gilt eine Frist für die Inanspruchnahme der Leistung.
Häufige Fragen
Muss ich eine Anzeige erstatten?
Ja. Eine Voraussetzung ist, dass eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde erfolgt ist.
Welche Nachweise werden verlangt?
Geeignete Nachweise über den Vorfall, zum Beispiel Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Terminbestätigungen oder Gehaltsnachweise.
Bis wann muss ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Die Inanspruchnahme muss innerhalb von zwölf Monaten ab erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgen.
Muss der Vorfall in die Vertragslaufzeit fallen?
Ja. Der Vorfall muss innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden haben und gemeldet worden sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025