In der Hausratversicherung der Degenia im Cyber-Bereich sind bestimmte Cyber-Mobbing- und Cyber-Stalking-Vorfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen Fälle innerhalb der ersten 45 Tage nach Versicherungsbeginn, selbst durch rechtswidriges Verhalten provozierte Vorfälle, Reaktionen auf ein rechtskräftig verurteiltes Verbrechen sowie Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens.
Nicht versichert sind:
- a) Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten. Als Eintritt des Versicherungsfalls in diesem Sinne gilt das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls.
- b) Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert wurden.
- c) Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
- d) Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens/Interesses.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall ist abgesichert. In den ersten Wochen nach Vertragsbeginn besteht noch kein Schutz. Ebenso ausgenommen sind Situationen, die man selbst durch rechtswidriges Verhalten ausgelöst hat oder die eine Reaktion auf ein nachgewiesenes Verbrechen darstellen. Auch Personen des öffentlichen Lebens sind für solche Vorfälle nicht erfasst. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ab wann greift der Schutz bei Cyber-Mobbing?
Versicherungsfälle, die vor oder innerhalb von 45 Tagen nach Versicherungsbeginn eintreten, sind nicht versichert. Maßgeblich ist das erstmalige Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls.
Was gilt, wenn ich den Vorfall selbst ausgelöst habe?
Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person durch rechtswidriges Verhalten selbst provoziert wurden, sind nicht versichert.
Sind Vorfälle als Reaktion auf eine Straftat abgesichert?
Nein. Versicherungsfälle als Reaktion auf ein Verbrechen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person, für das ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Personen des öffentlichen Lebens?
Nein. Cyber-Mobbing- und -Stalking-Vorfälle an Personen des öffentlichen Lebens/Interesses sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025