Bei einer verstopften Abflussleitung organisiert die Degenia Hausratversicherung im Tarif T26 – Schutzbrief den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma. Erfahren Sie, welche Abflüsse erfasst sind, welche Entschädigungsgrenzen je Tarifvariante gelten und wann keine Leistung erbracht wird.
Organisation der Rohrreinigung:
Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann (Rohrverstopfung).
Betroffen sein können die Abflussrohre von:
- Bade- oder Duschwannen
- Wasch- oder Spülbecken
- WCs
- Urinalen
- Bidets
- Bodenabläufen
Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
Die Entschädigung für die Notfallreparatur und Schadenbegrenzung der Rohrverstopfung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 500 EUR
- optimum: bis zu 500 EUR
Keine Leistung besteht in folgenden Fällen:
- Die Rohrverstopfung war bereits vor Beginn des Vertrags vorhanden.
- Die Ursache für die Rohrverstopfung lag für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Abfluss in der versicherten Wohnung so verstopft, dass er nur noch durch eine Fachfirma frei zu bekommen ist, kümmert sich der Versicherer um die Beauftragung eines Rohrreinigungsdienstes. Ob und bis zu welchem Betrag die Kosten übernommen werden, richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. Für bereits vorhandene oder außerhalb der Wohnung verursachte Verstopfungen gilt der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche Abflüsse sind vom Rohrreinigungsservice erfasst?
Erfasst sind die Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen in der versicherten Wohnung.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
In der Tarifvariante premium und optimum bis zu 500 EUR. In der Variante classic ist der Rohrreinigungsservice nicht mitversichert.
Wann organisiert der Versicherer eine Rohrreinigungsfirma?
Wenn in der versicherten Wohnung ein Abflussrohr verstopft ist und die Verstopfung nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt werden kann.
Wann besteht kein Anspruch auf Leistung?
Wenn die Rohrverstopfung bereits vor Beginn des Vertrags vorhanden war oder die Ursache für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung lag.
Inhalte aus: Degenia Hausratversicherung T26 - Schutzbrief