Bei der Degenia Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein Haus- und Wohnungsschutzbrief kann der Beitrag nach einer Neukalkulation angepasst werden. Grundlage sind Schadenaufwand, Kosten sowie die künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Ein unabhängiger Treuhänder prüft die Anpassung, und bei einer Erhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Für die Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T26 - Schutzbrief Folgendes:
Kalkulation der Mehrprämien:
Die Mehrprämien für den Einschluss des Zusatzbausteins Haus- und Wohnungsschutzbrief werden unter Berücksichtigung folgender Faktoren kalkuliert:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien)
- Feuerschutzsteuer
- Gewinnansatz
Überprüfung der Kalkulation:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen Zeiträumen zu überprüfen.
Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung des Versicherers zu berücksichtigen.
Wirksamwerden der Anpassung:
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenen Prämienanpassungen gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder die der Kalkulation zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
Obergrenze der Prämien:
Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.
Mitteilung an den Versicherungsnehmer:
Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung:
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenen Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für den Haus- und Wohnungsschutzbrief kann sich ändern, wenn die Kalkulation neu berechnet wird. In die Berechnung fließen unter anderem Schäden, Kosten, Steuer und ein Gewinnansatz ein. Bevor eine Anpassung für bestehende Verträge greift, prüft ein unabhängiger Treuhänder, ob sie angemessen ist. Sie erfahren rechtzeitig von einer Änderung und können bei einer Erhöhung Ihren Vertrag vorzeitig kündigen.
Häufige Fragen
Wann gilt eine Prämienanpassung für bestehende Verträge?
Die Anpassung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, wenn ein unabhängiger Treuhänder die zugrunde liegenden Statistiken geprüft und die Angemessenheit bestätigt hat.
Wann werde ich über eine Prämienanpassung informiert?
Die Prämienanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Kann ich bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Ja. Bei einer Prämienerhöhung können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung erfolgen.
Können die angepassten Prämien höher als bei Neuverträgen sein?
Nein. Nach der Anpassung dürfen die Prämien nicht höher sein als die Prämien für neu abzuschließende Verträge mit den gleichen Tarifmerkmalen und dem gleichen Deckungsumfang.
Was wird bei der Kalkulation der Mehrprämien berücksichtigt?
Berücksichtigt werden Schadenaufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und Gewinnansatz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025