Bei der Degenia Hausratversicherung können Versicherungsnehmer und Versicherer das Paket Cyber mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres in Textform kündigen. Erfahren Sie, wie sich eine Kündigung durch den Versicherer auf den weiterhin bestehenden Hauptvertrag auswirkt.
Kündigung des Pakets Cyber:
- Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Paket Cyber mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Kündigung durch den Versicherer:
Kündigt der Versicherer das Paket Cyber, so kann der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehenbleibenden Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können das Cyber-Paket beenden – jeweils mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres und in Textform. Beendet der Versicherer das Cyber-Paket, dürfen Sie den weiterhin bestehenden Hauptvertrag innerhalb eines Monats ebenfalls zum selben Zeitpunkt kündigen.
Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann das Paket Cyber gekündigt werden?
Das Paket Cyber kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden.
Wer darf das Paket Cyber kündigen?
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer sind zur Kündigung des Pakets Cyber berechtigt.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert mit dem Hauptvertrag, wenn der Versicherer das Paket Cyber kündigt?
Der Hauptvertrag bleibt davon unabhängig bestehen. Der Versicherungsnehmer kann ihn jedoch innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025