Nach einem Einbruchdiebstahl oder Brandschaden organisiert die Degenia Hausratversicherung im Rahmen des Schutzbriefs eine psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten. Sie hilft, seelische Folgen des Schadenereignisses aufzufangen – je nach Tarifvariante mit unterschiedlichen Entschädigungsgrenzen.
Der Versicherer organisiert nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Brandschaden die psychologische Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten. Sie dient zur Behandlung der durch das Schadenereignis verursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person.
Die Entschädigung für die psychologische Erstberatung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 500 EUR
- optimum: bis zu 500 EUR
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie durch einen Einbruch oder Brand belastet sind, kümmert sich der Versicherer darum, dass Sie oder eine mitversicherte Person Kontakt zu einem Psychologen oder Psychotherapeuten erhalten. So sollen die seelischen Folgen des Ereignisses aufgefangen werden. Ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, hängt von der gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Wann besteht Anspruch auf eine psychologische Erstberatung?
Der Versicherer organisiert die psychologische Beratung nach einem Einbruchdiebstahl oder einem Brandschaden.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Die Beratung steht dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zu, um die durch das Schadenereignis verursachten psychischen Beschwerden zu behandeln.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung erfolgt durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
In der Variante classic ist die Leistung nicht mitversichert. In den Varianten premium und optimum werden je Versicherungsfall bis zu 500 EUR erstattet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025