Die Datenwiederherstellung nach einer Cyber-Attacke ist in der Hausratversicherung der Degenia an klare Obliegenheiten geknüpft: aktuelle Sicherheitssoftware, Auftragserteilung während der Vertragslaufzeit und Besitz der betroffenen Geräte. Zudem erfahren Sie, welche Schäden und Ereignisse ausdrücklich nicht versichert sind – etwa neue Lizenzen, der Geräteersatz oder Daten in der Cloud.
Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn:
- auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist;
- die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags in Auftrag gegeben wird;
- sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben.
- -6 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
Nicht versichert sind:
- Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z.B. für gelöschte Software, Spiele, Musik, Filme;
- der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speichermediums selbst;
- Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole gespeichert sind;
- die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person befindlichen Daten.
Was bedeutet das konkret?
Damit die Datenwiederherstellung übernommen wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Geräte sollten mit einer aktuellen, aktivierten Schutzsoftware ausgestattet sein, der Auftrag zur Wiederherstellung muss noch während der Vertragslaufzeit erfolgen, und die betroffenen Geräte müssen zum Zeitpunkt der Attacke in Ihrem Besitz oder dem einer mitversicherten Person sein. Bestimmte Fälle bleiben außen vor, etwa der Neukauf von Lizenzen, der Ersatz des Geräts selbst, Daten in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole sowie illegal besessene Daten.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Auf den Geräten muss eine aktuelle, aktivierte Sicherheitssoftware installiert sein, die – soweit technisch möglich – automatisch upgedatet wird. Zudem muss die Datenwiederherstellung während der Vertragslaufzeit in Auftrag gegeben werden, und die Geräte müssen sich zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben.
Werden Kosten für neue Lizenzen erstattet?
Nein. Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, zum Beispiel für gelöschte Software, Spiele, Musik oder Filme, sind nicht versichert.
Ist der Ersatz des Geräts selbst versichert?
Nein. Der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speichermediums selbst ist nicht versichert.
Sind Daten in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole abgedeckt?
Nein. Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole gespeichert sind, sind nicht versichert.
Werden illegal besessene Daten wiederhergestellt?
Nein. Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person befindlichen Daten ist nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025