Kann ein Schadenfall die Betreuung Ihrer Tiere unmöglich machen, organisiert die Degenia im Rahmen des Schutzbriefs der Hausratversicherung die Unterbringung von Hunden, Katzen, Vögeln und weiteren Haustieren – innerhalb Deutschlands, unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarifvariante.
Organisation der Unterbringung:
Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von Haustieren, die in der versicherten Wohnung leben. Dazu zählen zum Beispiel:
- Hunde
- Katzen
- Vögel
- Hamster
- Meerschweinchen
- Kaninchen
- Fische
- Schildkröten
Die Organisation erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.
Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung.
Voraussetzungen für die Organisation:
Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn für das Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist.
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Kostentragung:
Die Unterbringungskosten für das Haustier hat der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Können Sie Ihre Tiere nach einem versicherten Schaden nicht mehr selbst versorgen und findet sich niemand anderes zur Betreuung, kümmert sich der Versicherer darum, dass Ihre Tiere innerhalb Deutschlands in einer Tierpension oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht werden. Der Versicherer übernimmt dabei die Organisation. Voraussetzung ist ein gültiger Impfpass sowie ein gesundes Tier. Ob dieser Baustein greift, hängt von Ihrer gewählten Tarifvariante ab.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind von der Haustierbetreuung erfasst?
Erfasst sind Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Fische und Schildkröten, die in der versicherten Wohnung leben.
Wann organisiert der Versicherer die Unterbringung?
Die Organisation erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Tiere gehindert ist und keine andere Person zur Betreuung zur Verfügung steht.
Welche Voraussetzungen muss das Tier erfüllen?
Für das Tier muss ein gültiger Impfpass vorhanden sein und das Tier darf keine ansteckenden Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweisen.
Wer trägt die Unterbringungskosten?
Die Unterbringungskosten für das Haustier hat der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen. Der Versicherer übernimmt die Organisation.
In welchen Tarifvarianten ist die Leistung enthalten?
In den Varianten premium und optimum ist die Leistung mitversichert. In der Variante classic ist sie nicht mitversichert.