Bei der Degenia Hausratversicherung organisiert der Schutzbrief eine notwendige Rückreise, wenn ein erheblicher Versicherungsfall die Rückkehr von einer Auslandsreise innerhalb Europas erfordert. Wir zeigen, in welchen Tarifvarianten diese Leistung mitversichert ist und wer die Reisekosten trägt.
Organisation der Rückreise:
Der Versicherer organisiert die notwendigen Maßnahmen einer Rückreise, sofern sich anlässlich eines erheblichen Versicherungsfalls gemäß DEG-VGB 2026 die Rückkehr des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person von einer Auslandsreise innerhalb Europas im geographischen Sinne als notwendig erweist.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Kostentragung:
Die Kosten für die Rückreise hat der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn während einer Auslandsreise innerhalb Europas ein erheblicher Versicherungsfall eintritt und deshalb eine Rückkehr nach Hause notwendig wird, kümmert sich der Versicherer um die Organisation der Rückreise. Diese Leistung ist in den Tarifvarianten premium und optimum enthalten, in der Variante classic hingegen nicht. Die eigentlichen Reisekosten müssen Versicherte selbst übernehmen.
Häufige Fragen
Was organisiert der Versicherer bei der Rückreise im Schadenfall?
Der Versicherer organisiert die notwendigen Maßnahmen einer Rückreise, wenn sich anlässlich eines erheblichen Versicherungsfalls gemäß DEG-VGB 2026 die Rückkehr von einer Auslandsreise innerhalb Europas im geographischen Sinne als notwendig erweist.
In welchen Tarifvarianten ist die Organisation der Rückreise enthalten?
In den Tarifvarianten premium und optimum ist die Leistung mitversichert. In der Tarifvariante classic ist sie nicht mitversichert.
Wer trägt die Kosten für die Rückreise?
Die Kosten für die Rückreise hat der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
Für welche Reisen gilt die Leistung?
Die Leistung gilt für Auslandsreisen innerhalb Europas im geographischen Sinne, bei denen sich die Rückkehr des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als notwendig erweist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025