Im Cyber-Baustein der Degenia Hausratversicherung gilt für die Kostenübernahme nach Ziffer 4.3.1 a) bis d) eine feste Obergrenze: Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt. Was diese Grenze im Schadenfall für Sie bedeutet und für welche Kosten sie greift, lesen Sie hier.
Entschädigungsgrenze im Cyber-Baustein:
Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Für die in Ziffer 4.3.1 a) bis d) genannten Kosten gibt es eine feste Obergrenze. Pro Versicherungsfall werden diese Kosten höchstens bis zu einem Betrag von 2.000 EUR erstattet. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze im Cyber-Baustein?
Die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d) ist je Versicherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
Gilt die Grenze pro Versicherungsfall oder pro Jahr?
Die Grenze von 2.000 EUR gilt je Versicherungsfall.
Für welche Kosten gilt diese Entschädigungsgrenze?
Die Grenze bezieht sich auf die Kostenübernahme gemäß Ziffer 4.3.1 a) bis d).
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T26 - Cyber.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025