Wenn in der Hausratversicherung der Degenia ein Elektrogroßgerät wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Herd ausfällt, organisiert der Schutzbrief den Einsatz eines Technikers – inklusive Kostenübernahme für Anfahrt und erste Arbeitsstunde je nach Tarifvariante bis zu 500 EUR.
Der Versicherer organisiert bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes den Einsatz eines Technikers:
Betroffen sind folgende Geräte:
- Kühlschrank
- Tiefkühlgerät
- Waschmaschine
- Wäschetrockner
- Geschirrspülmaschine
- Backofen
- Herd
- TV-Gerät
Der Techniker schätzt die Reparaturmöglichkeiten ein und führt die Reparatur ggf. durch.
Entschädigung für Anfahrt und erste Arbeitsstunde des Technikers je Versicherungsfall:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 500 EUR
- optimum: bis zu 500 EUR
Keine Kostenübernahme besteht in folgenden Fällen:
- Behebung von Defekten, für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haften (z. B. nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen).
- Material sowie Ersatz- oder Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Geht ein großes Haushaltsgerät kaputt, kümmert sich der Versicherer darum, dass ein Techniker vorbeikommt und prüft, ob eine Reparatur möglich ist. Die Anfahrt und die erste Arbeitsstunde können – abhängig von der gewählten Tarifvariante – übernommen werden. Kosten, die eigentlich Hersteller oder Lieferant über Garantie oder Gewährleistung tragen müssen, sowie Ersatzteile und Material sind davon nicht erfasst.
Häufige Fragen
Welche Geräte sind beim Notdienst abgedeckt?
Abgedeckt sind Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd und TV-Gerät.
Wie hoch ist die Entschädigung für den Technikereinsatz?
Die Entschädigung für Anfahrt und erste Arbeitsstunde ist je Versicherungsfall begrenzt: In den Tarifvarianten premium und optimum auf bis zu 500 EUR. In der Variante classic ist der Notdienst nicht mitversichert.
Werden Ersatzteile und Material übernommen?
Nein. Kosten für Material sowie Ersatz- oder Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden, übernimmt der Versicherer nicht.
Was gilt bei Defekten mit Herstellergarantie?
Für Defekte, für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haften – zum Beispiel nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen –, übernimmt der Versicherer keine Kosten.
Was leistet der Versicherer im Notdienstfall?
Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Technikers, der die Reparaturmöglichkeiten einschätzt und die Reparatur gegebenenfalls durchführt.