Die Degenia Hausratversicherung im Tarif T26 – Schutzbrief organisiert die fachmännische Entfernung oder Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern im Bereich der versicherten Wohnung. In den Varianten premium und optimum sind bis zu 500 EUR je Versicherungsfall vorgesehen, während bestimmte Fälle von der Leistung ausgeschlossen bleiben.
Organisation der Entfernung:
Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. die Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
Entschädigungsgrenzen je Versicherungsfall:
Die Entschädigung für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 500 EUR
- optimum: bis zu 500 EUR
Keine Leistung des Versicherers:
Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn:
- die Existenz des Wespen-, Hornissen- oder Bienennestes bereits vor Beginn des Vertrages für den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war,
- das Wespen-, Hornissen- oder Bienennest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann, oder
- dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Was bedeutet das konkret?
Findet sich im Bereich der versicherten Wohnung ein Nest von Wespen, Hornissen oder Bienen, kümmert sich der Versicherer um eine fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung. In den Tarifvarianten premium und optimum werden die Kosten bis zu einer festgelegten Grenze übernommen, in classic besteht kein Schutz. Bereits vor Vertragsbeginn bekannte Nester, Nester außerhalb der versicherten Wohnung oder Fälle, in denen eine Entfernung rechtlich nicht erlaubt ist, sind von der Leistung ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Insektennester sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Wespen-, Hornissen- oder Bienennester, die sich im Bereich der versicherten Wohnung befinden. Der Versicherer organisiert deren fachmännische Entfernung oder Umsiedlung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt: In den Tarifvarianten premium und optimum bis zu 500 EUR. In der Variante classic ist die Leistung nicht mitversichert.
Wann besteht kein Anspruch auf Leistung?
Keine Leistung besteht, wenn das Nest bereits vor Vertragsbeginn erkennbar war, sich in einem Bereich außerhalb der versicherten Wohnung befindet oder eine Entfernung aus rechtlichen Gründen, z. B. wegen Artenschutzes, nicht zulässig ist.
Organisiert der Versicherer die Entfernung selbst?
Ja, der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. die Umsiedlung des Nestes.
Inhalte aus: Degenia Hausratversicherung T26 - Schutzbrief, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025