Die Degenia Hausratversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine Vielzahl von Ereignissen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen – von Brand, Blitzschlag und Explosion über Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel bis hin zu weiteren Naturgefahren und unbenannten Gefahren.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- die Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch
- Unbenannte Gefahren
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung schützt Ihre versicherten Sachen vor einer breiten Palette von Ereignissen. Kommt es zu einem der aufgeführten Ereignisse und werden Ihre Sachen dadurch zerstört, beschädigt oder gehen verloren, leistet der Versicherer eine Entschädigung. Neben klassischen Gefahren wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind auch weitere Naturgefahren und unbenannte Gefahren eingeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Feuergefahren sind abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden sowie Rauch- und Rußschäden.
Sind auch Einbruch und Raub versichert?
Ja. Versichert sind Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat.
Welche Naturgefahren umfasst der Tarif?
Abgedeckt sind Sturm und Hagel sowie die Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch.
Was sind unbenannte Gefahren?
Unbenannte Gefahren gehören zu den versicherten Ereignissen. Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Ist auch Leitungswasser mitversichert?
Ja, Schäden durch Leitungswasser zählen zu den versicherten Gefahren.