In der Degenia Hausratversicherung sind bestimmte Großereignisse grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen: Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie und radioaktive Strahlung – jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Hier erfahren Sie, welche Ereignisse konkret nicht versichert sind.
Ausschluss Krieg:
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen:
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie:
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Bestimmte Großereignisse sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu zählen kriegerische Ereignisse, innere Unruhen sowie Schäden im Zusammenhang mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. In diesen Fällen leistet die Versicherung nicht – auch dann nicht, wenn weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Besteht Versicherungsschutz bei Inneren Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Schäden durch Kernenergie abgedeckt?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Was bedeutet „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen“?
Der Ausschluss gilt auch dann, wenn weitere Ursachen am Schaden beteiligt waren. Es kommt allein auf das ausgeschlossene Ereignis an.