In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes und den Rücktritt des Versicherers – hier erfahren Sie, welche Fristen und Folgen gelten.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
- Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
- Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
- Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Folgen verspäteter Zahlung – Beginn des Versicherungsschutzes:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Folgen verspäteter Zahlung – Rücktritt des Versicherers:
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, den ersten Beitrag zu zahlen. Zahlen Sie zu spät, kann sich der Beginn Ihres Versicherungsschutzes nach hinten verschieben, und der Versicherer kann unter Umständen vom Vertrag zurücktreten. Können Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht selbst verschuldet haben, entfallen diese Nachteile. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem Zeitpunkt der späteren Zahlung. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung vom Vertrag zurücktreten?
Ja, solange der erste oder einmalige Beitrag nicht gezahlt ist, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wann muss ich bei einer Abweichung im Versicherungsschein zahlen?
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder von getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was gilt bei Ratenzahlung?
Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate als erster Beitrag.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023