In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia sind neu entstehende Risiken über die Vorsorgeversicherung sofort mitversichert – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer meldet sie nach Aufforderung innerhalb eines Monats. Erfahren Sie, welche Versicherungssummen je Tarifvariante gelten, welche Anzeige- und Beweispflichten bestehen und welche Risiken ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tarifvariante / Entschädigungsgrenze:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Versicherungssummen:
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-HuG 2026 auf den Betrag – je nach gewählter Versicherungssumme – für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
- classic: bis zu 5.000.000 EUR
- premium: bis zu 10.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Abschnitt A 2 Besondere Umweltrisiken
Was bedeutet das konkret?
Entsteht während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko, ist es zunächst automatisch im Rahmen des bestehenden Vertrags abgesichert. Meldet man dieses neue Risiko jedoch nicht rechtzeitig nach Aufforderung oder findet keine Einigung über die Prämie statt, kann der Schutz rückwirkend wegfallen. Für bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit – greift diese Vorsorgeregelung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich das neue Risiko nicht rechtzeitig anzeige?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert?
Je nach Tarifvariante gilt bis zur Einigung eine Begrenzung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres: classic bis zu 5.000.000 EUR, premium bis zu 10.000.000 EUR und optimum bis zu 15.000.000 EUR.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken, kurzfristige Risiken unter einem Jahr sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.