Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia versichert im Tarif T26 auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos. Der Beitrag zeigt, welche Fälle mitversichert sind, welche Ausnahmen gelten und wann ein Kündigungsrecht des Versicherers besteht.
Erhöhungen und Erweiterungen
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Dies gilt nicht:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen;
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.
In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Entschädigungsgrenze nach Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht grundsätzlich mitversichert – in den Tarifvarianten classic, premium und optimum gleichermaßen. Nicht davon erfasst sind bestimmte Fahrzeugrisiken sowie Risiken, die einer eigenen Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist kündigen.
Häufige Fragen
Sind Erhöhungen und Erweiterungen des versicherten Risikos mitversichert?
Ja. Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt in den Tarifvarianten classic, premium und optimum jeweils als mitversichert.
Welche Risiken sind von der Mitversicherung ausgenommen?
Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt bei Erhöhungen durch neue Rechtsvorschriften?
Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind mitversichert. In diesen Fällen ist der Versicherer jedoch berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.