Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia schützt Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer eines Gebäudes oder Grundstücks, wenn Sie Pflichten wie Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung oder Schneeräumen verletzen und daraus Ansprüche entstehen.
Versichert ist:
Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2018) und der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.
Erfasst sind dabei folgende Eigenschaften:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Leasingnehmer
- Nutznießer
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen, zum Beispiel:
- bauliche Instandhaltung
- Beleuchtung
- Reinigung
- Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung greift, wenn Sie als Besitzer eines Gebäudes oder Grundstücks für Schäden verantwortlich gemacht werden, weil Sie eine Ihrer Pflichten rund um das Objekt nicht erfüllt haben. Dazu zählen etwa die Instandhaltung des Gebäudes oder das Reinigen und Schneeräumen der Gehwege. Der Versicherungsschutz orientiert sich an den vereinbarten Bedingungen (AHB 2018) und dem im Versicherungsschein beschriebenen Objekt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer ist über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer, zum Beispiel als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.
Welches Gebäude oder Grundstück ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück.
Welche Pflichtverletzungen sind mitversichert?
Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer als Haus- und/oder Grundstücksbesitzer obliegen, etwa bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
Auf welchen Bedingungen beruht der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2018) und der nachfolgenden Bestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023