Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia können Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag durch eine Beitragsangleichung erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, worauf der Versicherer hinweisen muss und warum eine höhere Versicherungssteuer kein Kündigungsrecht auslöst.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Beitragsangleichung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Ausnahme:
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Beitrag steigt, weil er turnusmäßig angepasst wird, Ihr Versicherungsschutz aber gleich bleibt, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie einen Monat ab dem Erhalt der Mitteilung Zeit. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und auf dieses Recht aufmerksam machen. Eine höhere Versicherungssteuer zählt dabei nicht als Grund für eine solche Kündigung.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Sie dürfen kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich über das Kündigungsrecht informieren?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich auch bei einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023