In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gelten alle Bestimmungen des Versicherungsnehmers entsprechend auch für mitversicherte Personen. Erfahren Sie, wie sich der Schutz auf andere Personen erstreckt, welche Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung greift und wer die Rechte und Obliegenheiten aus dem Vertrag ausübt.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Mitversicherte Personen:
- Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Ist der Versicherungsschutz auf weitere Personen erweitert, gelten für diese grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer. Entsteht ein neues Risiko allein in der Person eines Mitversicherten, greift die Vorsorgeversicherung dafür nicht. Die vertraglichen Rechte übt allein der Versicherungsnehmer aus, und er trägt neben den Mitversicherten die Verantwortung dafür, dass die Pflichten aus dem Vertrag erfüllt werden.
Häufige Fragen
Gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer?
Ja. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Mitversicherte?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023