Die Degenia Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schließt in den Tarifen classic und premium auch die Unterhaltung einer Photovoltaik- oder Solaranlage ein – abgesichert sind die Verkehrssicherungspflicht und die Stromeinspeisung bis 10 kWp (classic) bzw. 15 kWp (premium). Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Ansprüche ausgeschlossen sind.
Photovoltaikanlagen – gilt nur im Tarif classic und premium:
In Erweiterung zu § 2 BBR umfasst der Versicherungsschutz auch die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage/Solaranlage.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf:
- die Verkehrssicherungspflicht;
- die Einspeisung des Stroms bis zu 10 kWp (Tarif classic) bzw. 15 kWp (Tarif premium) in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens.
Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.
Wenn die genannte kWp-Leistung überschritten wird, so entfällt die Mitversicherung.
Ziffer 3.1 (2) – Erhöhung und Erweiterung –, Ziffer 3.1 (3) und Ziffer 4 AHB – Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung. Der Versicherungsschutz bedarf insoweit besonderer Vereinbarung.
Nicht versichert sind Ansprüche:
- wegen Schäden an der Anlage selbst;
- durch den Anschluss der Anlage an das Netz des öffentlichen Netzbetreibers;
- infolge der Montage am Bestimmungsort der Anlage;
- wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.
Was bedeutet das konkret?
In den Tarifen classic und premium ist die Photovoltaik- bzw. Solaranlage über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert. Abgedeckt sind die Pflicht, die Anlage verkehrssicher zu halten, und die Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz – im Tarif classic bis 10 kWp, im Tarif premium bis 15 kWp. Wird diese Leistung überschritten oder ist die Einspeisung mit Lieferverpflichtungen verbunden, greift der Schutz nicht. Schäden an der Anlage selbst sowie bestimmte weitere Fälle sind ebenfalls nicht abgesichert.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen ist die Photovoltaikanlage mitversichert?
Die Mitversicherung der Photovoltaik-/Solaranlage gilt nur im Tarif classic und premium.
Bis zu welcher Leistung ist die Stromeinspeisung abgesichert?
Die Einspeisung ins Netz eines Stromversorgungsunternehmens ist bis zu 10 kWp im Tarif classic und bis zu 15 kWp im Tarif premium abgesichert. Wird diese Leistung überschritten, entfällt die Mitversicherung.
Welche Voraussetzung gilt für die Einspeisung?
Voraussetzung ist, dass mit der Einspeisung keine Lieferverpflichtungen des Versicherungsnehmers gegenüber dem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden sind.
Welche Ansprüche sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an der Anlage selbst, durch den Anschluss der Anlage an das Netz des öffentlichen Netzbetreibers, infolge der Montage am Bestimmungsort der Anlage sowie wegen Abnutzung, Verschleißes oder übermäßiger Beanspruchung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023