Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Verträgen abgesichert ist. Erfahren Sie, wann Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen können, welche Monatsfrist gilt und ab wann die Aufhebung wirksam wird.
Für die Mehrfachversicherung gilt:
- Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
- Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
- Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
- Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Was bedeutet das konkret?
Ist dasselbe Risiko bei mehreren Versicherern abgesichert, spricht man von einer Mehrfachversicherung. Wussten Sie beim Abschluss nichts davon, dürfen Sie den zuletzt geschlossenen Vertrag aufheben lassen. Wichtig: Dieses Recht besteht nur begrenzte Zeit, nachdem Sie von der Doppelversicherung erfahren haben.
Häufige Fragen
Was ist eine Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich von der Mehrfachversicherung nichts wusste?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass Sie als Versicherungsnehmer davon wussten, können Sie die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
Welche Frist gilt für die Aufhebung?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Sie es nicht innerhalb eines Monats geltend machen, nachdem Sie von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt haben.
Ab wann wird die Aufhebung wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.