Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia lässt sich durch besondere Vereinbarung auf reine Vermögensschäden sowie auf Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen erweitern – hier erfahren Sie, wie dieser zusätzliche Versicherungsschutz greift.
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind;
- Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Personen- und Sachschäden ab. Wer zusätzlich reine Vermögensschäden oder Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen absichern möchte, kann dies über eine besondere Vereinbarung ergänzen. Für das Abhandenkommen von Sachen gelten dann die gleichen Regeln wie für Sachschäden. Diese Beschreibung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden automatisch mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung auf Vermögensschäden erweitert werden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Was gilt beim Abhandenkommen von Sachen?
Auch Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen können durch besondere Vereinbarung eingeschlossen werden. Hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Wie wird der erweiterte Schutz vereinbart?
Die Erweiterung auf Vermögensschäden und Schäden durch Abhandenkommen von Sachen erfolgt durch eine besondere Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers.
Welche Vermögensschäden sind gemeint?
Gemeint sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.