Erhöht sich das versicherte Risiko in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia durch geänderte oder neu erlassene Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – und das nur innerhalb eines eng gesteckten Zeitfensters.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich durch neue oder geänderte gesetzliche Regelungen das versicherte Risiko erhöht, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Nutzt der Versicherer dieses Recht nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt sein Kündigungsrecht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer nach einer Risikoerhöhung kündigen?
Der Versicherer darf kündigen, wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer muss eine Frist von einem Monat einhalten.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst dieses Kündigungsrecht aus?
Ausgelöst wird es durch eine Erhöhung des versicherten Risikos infolge von Änderungen bestehender oder dem Erlass neuer Rechtsvorschriften.