In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gelten klar geregelte Begriffe und besondere Klauseln: vom Versicherungsjahr über den Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung bis hin zu Innovationsklausel, Versichererwechsel, Beitragsanpassung, Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland und den Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG.
Versicherungsjahr:
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung:
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
Entsprechend des vereinbarten Selbstbehaltes, zum Beispiel:
- SF 0 SB 250 EUR
- SF 1 SB 250 EUR
- SF 2 SB 250 EUR
- SF 3 SB 0 EUR
- Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.
- Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht.
Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen:
Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Wechsel des Versicherers:
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Beitragsanpassung:
In Erweiterung der § 15 AHB 2018 ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.
Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.
Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen.
Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland:
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.
Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG:
- Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Versicherer durch.
- Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind.
- Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
- Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag klärt zentrale Begriffe und Regeln des Vertrags: Ein Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. Bei einem Selbstbehalt kann ein schadenfreier Verlauf über Schadenfreiheitsklassen zu einer Verbesserung führen, während ein Schadenfall zur Rückstufung führt. Verbessern sich die Bedingungen zu Ihrem Vorteil, gelten sie automatisch. Außerdem sind Regelungen zu Versichererwechsel, Beitragsanpassung, Kündigung bei Umzug ins Ausland sowie zu den Aufgaben und Vollmachten der degenia beschrieben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was passiert bei der Schadenfreiheits-Regelung nach einem Schaden?
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.
Darf die degenia den Versicherer wechseln?
Ja. Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit den Versicherer zu wechseln – jedoch nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gleichbleibendem Beitrag/Beitragssatz. Der Wechsel ist spätestens innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen und eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kann ich bei Umzug ins Ausland kündigen?
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland – ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland – kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden. Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort nach Zugang bei der degenia wirksam; es kann jedoch ein späterer Zeitpunkt bestimmt werden, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Was gilt, wenn ich meine Anschrift nicht mitgeteilt habe?
Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugegangen. Dies gilt entsprechend auch bei einer Namensänderung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023