In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gelten die vereinbarten Versicherungssummen abweichend von den üblichen Bedingungen auch für die Vorsorgeversicherung – ein Vorteil, der neu hinzukommende Risiken von Anfang an in vollem Umfang absichert.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für die Vorsorgeversicherung:
Abweichend von § 4 AHB 2018 gelten die vereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Wenn während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko hinzukommt, ist dieses im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert. Bei der Degenia gelten dafür die gleichen vereinbarten Versicherungssummen wie für die übrigen versicherten Risiken. Damit greift für neue Risiken der volle vereinbarte Schutz, ohne dass abweichende Summen zur Anwendung kommen.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssummen gelten für die Vorsorgeversicherung?
Für die Vorsorgeversicherung gelten die vereinbarten Versicherungssummen – abweichend von § 4 AHB 2018.
Gilt für neue Risiken eine niedrigere Deckung?
Nein. In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gelten die vereinbarten Versicherungssummen auch für die Vorsorgeversicherung.
Auf welche Regelung bezieht sich diese Abweichung?
Die Regelung gilt abweichend von § 4 AHB 2018.
Aus welchem Jahr stammt die zugrunde liegende Dokumentenversion?
Die Dokumentenversion wurde im Jahr 2023 veröffentlicht.