In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia umfasst der Versicherungsschutz die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein genannten Risiken sowie deren Erhöhungen und Erweiterungen. Auch neu entstehende Risiken und Erhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften sind erfasst – mit klar geregelten Ausnahmen und Kündigungsmöglichkeiten.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in § 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Risiken, die in Ihrem Versicherungsschein und den Nachträgen aufgeführt sind. Erweitern oder erhöhen sich diese Risiken, ist auch das grundsätzlich mit abgedeckt. Neu hinzukommende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung erfasst. Selbst wenn sich die Rechtslage ändert und dadurch Ihr Risiko steigt, bleibt der Schutz bestehen – der Versicherer behält sich in diesem Fall jedoch ein Kündigungsrecht vor.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers.
Sind auch Erhöhungen oder Erweiterungen bestehender Risiken mitversichert?
Ja, der Schutz umfasst auch Erhöhungen oder Erweiterungen der angegebenen Risiken. Ausgenommen sind jedoch Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt für Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen?
Neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung erfasst und in § 4 näher geregelt.
Bleibt der Schutz bei geänderten Rechtsvorschriften bestehen?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023