In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt ist. Erfahren Sie, welche Zahlungsweisen möglich sind und wie die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten ist.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
- Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbetrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Die Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet an dem Datum, das im Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, der erste beziehungsweise einmalige Beitrag wird rechtzeitig bezahlt. Sie können wählen, ob Sie den Beitrag einmalig oder laufend (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) zahlen. Die Versicherungssteuer ist im ausgewiesenen Beitrag bereits enthalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbetrag) oder als laufende Beiträge durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden.
Was umfasst die Versicherungsperiode bei unterjähriger Zahlung?
Bei unterjähriger Beitragszahlung umfasst die Versicherungsperiode entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023