Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt der Beitrag als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und keine berechtigte Einziehung widersprochen wird. Was passiert bei fehlgeschlagenem Einzug oder widerrufener Einzugsermächtigung? Hier erfahren Sie, wann die Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig gilt.
Zahlung per Lastschrift – wann sie als rechtzeitig gilt:
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Einzug ohne Verschulden nicht möglich:
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Widerruf oder vom Versicherungsnehmer zu vertretende Gründe:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen Sie sich in der Regel nicht selbst um die Überweisung kümmern: Die Zahlung gilt als rechtzeitig, sobald der Beitrag zum Fälligkeitstag abgebucht werden kann. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, haben Sie nach einer schriftlichen Aufforderung noch die Möglichkeit, unverzüglich zu zahlen. Liegt der fehlgeschlagene Einzug jedoch an Ihnen – etwa durch einen Widerruf –, kann der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Zahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Dann ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich die Einzugsermächtigung widerrufen habe?
Kann der Beitrag deshalb nicht eingezogen werden oder haben Sie aus anderen Gründen zu vertreten, dass er nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag nach einem gescheiterten Einzug automatisch überweisen?
Nein. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023