Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Degenia Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Erfahren Sie, wie die Anmeldung eines Anspruchs die Verjährung hemmt.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus Ihrem Vertrag haben eine zeitliche Grenze: Nach drei Jahren können sie verjähren. Wie genau diese Frist berechnet wird, ergibt sich aus den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, wird die laufende Frist ausgesetzt – und zwar so lange, bis Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährungsfrist?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Frist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Bis wann ist die Verjährung nach einer Anmeldung gehemmt?
Die Hemmung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.